Herleitung von Grenzwerten der "nicht geringen Menge" im Sinne des BTMG, Teil III: Phenethylamine und Cathinone (16.10.2018)
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Der GTFCh-Arbeitskreis „Klinische Toxikologie“ (AK Klintox) hat über die letzten 12 Jahre hinweg eine Datenbank mit pharmako- und toxikokinetischen Parametern von Arzneimittelwirkstoffen und weiteren toxikologisch relevanten Stoffen aufgebaut, gepflegt und geprüft. Dazu wurden eine Vielzahl von Primär- und Sekundärquellen ausgewertet. Die Datenbank hat sich in der täglichen Arbeit der Arbeitskreismitglieder und der Giftinformationszentren, denen frühzeitig eine testweise Nutzung mit Prüfungscharakter angeboten worden war, bewährt.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hatte die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragt, ein Expertengespräch zum Einsatz von Markerverfahren im Bereich der Fahreignung durchzuführen, das am 16.07.2016 stattfand.
Die daraus resultierende Stellungnahme der BAST finden Sie hier.
Eine Projektgruppe der GTFCh hat einen Bericht erstellt zur Herleitung von Grenzwerten der „nicht geringen Menge“ im Sinne des BtMG bei „neuen psychoaktiven Stoffen“, der im Toxichem Krimtech (2017) 84(1):5-30 abgedruckt ist und hier im Volltext als PDF zur Verfügung gestellt wird.
Anhand von Strukturbeispielen wird die korrekte Klassifizierung neuer Stoffe nach den in der Anlage zum NpSG definierten Stoffgruppen erläutert. Interessierte werden gebeten, sich vorab in das Thema einzulesen. Der Gesetztestext ist hier verfügbar: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/npsg/gesamt.pdf.
Referenten: Dr. Folker Westphal, Landeskriminalamt Schleswig-Holstein; Dr. Jan Schäper, Bayerisches Landeskriminalamt
Liebe Kolleginnen,
Liebe Kollegen,
das Jahr 2017 steht vor der Tür und wird uns mit neuen Herausforderungen überraschen, die wir bewältigen werden.
Auf das letzte Jahr zurückblickend möchte ich an dieser Stelle für die erfolgreiche Durchführung der drei für die Mitglieder der GTFCh organisierten Veranstaltungen danken, die „Analytica Conference“ in München (Pharmakologie und Toxikologie in Homburg/Saar), die „Fortbildungs- und Weiterbildungsveranstaltung der GTFCh“ in Kirkel (Pharmakologie und Toxikologie in Homburg/Saar, GTFCh-Geschäftsstelle) sowie den „Workshop der GTFCh“ in Freiburg (Rechtsmedizin Freiburg).
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unter der Rubrik Mitteilungen können Sie als registriertes Mitglied den Referentenentwurf zum Cannabis-Gesetz des Bundesministeriums für Gesundheit vom 06.07.2023, die Stellungnahme unserer Fachgesellschaft zu diesem Entwurf sowie den Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 16.08.2023 zum kontrollierten Umgang mit Cannabis einsehen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe führt in der Zeit vom 01.07. bis 30.09.2016 eine Umfrage zu den Möglichkeiten der Toxindetektion in Deutschland durch.
Wenn Sie Inhaber/in oder Leiter/in eines Labors sind, bitten wir um Ihre Teilnahme – Sie tragen mit Ihren Antworten zur Sicherstellung und Verbesserung der Toxindetektion in Deutschland bei.
Die Umfrage finden Sie unter dem Link: https://www.soscisurvey.de/senstox/
Weitere Informationen finden sie hier (PDF)
Vielen Dank für die Teilnahme!
Manfred Möller schrieb im Toxichem 83 (2) zu "40 Jahre Toxichem (Krimtech) – Eine Erfolgsgeschichte":
"... Ein wichtiger Bereich war die Erstellung von sog. Datenblättern, in denen die analytischen Daten zur Identifizierung einzelner Substanzen zusammengetragen wurden: GC- und DC-Daten, UV-Spektren bei verschiedenen pH-Werten und in verschiedenen Lösungsmitteln, ggfs. IR und MS-Spektren. In Toxichem Heft 4 (1977, [S. 3, unten]) waren Datenblätter für Methaqualon und zwei Metabolite (4-Hydroxy-methaqualon und 4-Hydroxy-5-aethoxy-methaqualon) enthalten. Sie waren allerdings nur als lose Blätter dem Toxichem beigefügt, einerseits, weil sie wegen der damaligen miserablen Qualität von Fotokopien separat gedruckt wurden, andererseits, damit sie in einem Ordner an den Arbeitsplätzen gesammelt werden konnten. Bis März 1984 waren 62 solcher Datenblätter entstanden, darunter auch von 18 Metaboliten. Leider konnte ich trotz intensiver Recherchen kein einziges Exemplar dieser frühen Datenblätter auftreiben. Später waren sie fest in das „T+K“ eingeheftet."
Zwischenzeitlich ist es uns doch noch gelungen, eine Sammlung der Datenblätter ausfindig zu machen.
Die Gegendarstellung zur "Gemeinsamen Stellungnahme der GTFCh, DGVM, DGVP und DGRM als Alternative zur Sichtkontrolle bei Urinkontrollen für Untersuchungen für die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen" steht als Download im PDF-Format zur Verfügung.
Die Veröffentlichung der vorstehenden Gegendarstellung mit Bezug auf die Gemeinsame Stellungnahme der GTFCh, DGVM, DGVP und DGRM erfolgt an dieser Stelle rein freiwillig auf Bitte der Ruma GmbH hin. Die wissenschaftlichen Fachgesellschaften DGRM, DGVM, DGVP und GTFCh sehen vorbehaltlich anderer Ergebnisse aus der weiteren wissenschaftlichen Diskussion derzeit keinen Anlass von der in ihrer gemeinsamen Stellungnahme ausgedrückten Auffassung zum Einsatz von Marker-Verfahren abzuweichen.
Detailergebnisse der Arbeitskreise I und II (Download der PDF-Datei mit allen Empfehlungen)
Aufgrund eines wissenschaftlichen Artikels (Moosmann, Roth, Auwärter (2015) Finding cannabinoids in hair does not prove cannabis consumption. Scientific Reports 5: 14906) kommt es vermehrt zu Nachfragen bezüglich der Bewertung forensisch-toxikologischer Befunde, die bei Analysen von Haarproben erhalten werden.
Liebe Kolleginnen,
Liebe Kollegen,
wie immer wird auch das neue Jahr 2016 wieder abwechslungsreich sein und uns mit kuriosen Fällen konfrontieren sowie vor neue analytische interpretatorische und wissenschaftliche Herausforderungen stellen.
Auf das letzte Jahr zurückblickend möchte ich für die erfolgreiche Durchführung der drei für die Mitglieder der GTFCh organisierten Veranstaltungen danken, chronologisch waren das die „GTFCh-Fachfortbildung für Technische Assistenten/innen“ im Labor Krone (Bad Salzuflen), das alle zwei Jahre stattfindende Symposium in Mosbach, und der „Workshop der GTFCh“ in Köln (Rechtsmedizin Köln).
Der Vorstand der GTFCh hat in seiner Sitzung am 01.12.2015 beschlossen, dass nach dem derzeit geltenden Fachtitel-Reglement der Sektion Forensische Chemie und Toxikologie der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) der Fachtitel „Forensischer Toxikologe SGRM“ als gleichwertig zum „Forensischen Toxikologen GTFCh“ anzusehen ist, wenn auch Post mortem Untersuchungen durchgeführt werden, ansonsten wird die Gleichwertigkeit mit dem Fachtitel „Forensisch-Klinischer Chemiker GTFCh“ anerkannt. Die GTFCh erkennt ebenfalls die Gleichwertigkeit des Fachtitels „Forensischer Chemiker SGRM“ zum „Forensischen Chemiker GTFCh“ mit dem Arbeitsbereich „Betäubungsmittel, Identifizierung, Quantifizierung und Materialvergleich“ an.
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
bei den "Mitteilungen aus den Arbeitskreisen" im Bereich Publikationen finden Sie eine vom Arbeitskreis Alkohol und Nachtrunk erstellte Excel-Liste der von BONTE gemessenen Getränkesorten („Begleitstoffe alkoholischer Getränke“, Schmidt Römhild Verlag, 1987). Diese Daten wurden um die bereits publizierten Whisky-Daten von Prof. Gilg („Begleitstoffspektren von 286 verschiedenen Whisk(e)ysorten als Grundlage für Nachtrunkbeurteilungen“, Blutalkohol, 2011, Vol. 48, S. 197-216) erweitert.
Der Zugriff ist nur für Mitglieder der GTFCh nach Login möglich.
Arbeitskreis Alkohol und Nachtrunk
Kurz vor der zweiten Betäubungsmittelbestandsmeldung für das Jahr 2014 tritt noch die 28. Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in Kraft.
Die Verantwortlichen für den Betäubungsmittelverkehr dürfte der Bundesgesetztblattauszug interessieren (PDF zum Download).
Liebe Kolleginnen,
Liebe Kollegen,
Die GTFCh verleiht alle zwei Jahre für herausragende Arbeiten aus dem Gebiet der toxikologischen oder forensischen Chemie im Rahmen des Mosbacher Symposiums den Förderpreis für junge Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler der GTFCh. Die Richtlinien zum Förderpreis sind im gedruckten Mitgliederverzeichnis bzw. auf der GTFCh-Webseite nachzulesen.
Die Bewerbungsfrist für den Förderpreis 2015 endet am 17. Oktober 2014. Bewerbung incl. aller Unterlagen bitte elektronisch an Privatdozent Dr. Frank Peters, Jena über